Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.08.2022
Sonstiges
03.08.2022
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17.05.2022
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27.10.2020
Termine
26.05.2014
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02.11.2011
Eröffnungen
01.09.2011
Sicherungsmaßnahmen
18.08.2011
Sicherungsmaßnahmen
30.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
21.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
06.11.2007 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006